Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Wetteraukreis
Aktuelles: Gesetzgebung Wasserschutz
Mit dieser Seite möchten wir versuchen, Sie bezüglich der rechtlichen Vorgaben auf dem Laufenden zu halten. Diese Auflistungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
News
Ausnahmeregelungen zur streifenförmigen Ausbringung von org. Düngern
Auf unserer Seite haben wir Ihnen Hinweise und das Formular…
MehrHessisches Wassergesetz: Gewässerrandstreifen
Am 28. Mai 2018 wurde das Hessische Wassergesetz novelliert.
Seitdem gelten folgende Vorgaben bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Düngung und Bodenbearbeitung in der unmittelbaren Nähe von Gewässern:
- der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist im Bereich von 4 m ab der Böschungsoberkante verboten.
- das Pflügen ist in einem Bereich von 4 m ab der Böschungsoberkante ab dem 01.01.2022 verboten.
- bei Aufgabe jeglicher landwirtschaftlicher Nutzung von Ackerflächen in diesen Bereichen kann ab dem 01.01.2022 ein angemessener Geldausgleich gewährt werden.
Bitte beachten Sie die größeren Abstandsauflagen, die sich auf hanggeneigten Flächen > 10% durch die Düngeverordnung ergeben.
Das Gesetz betrifft jedoch nur Gewässer von wasserwirtschaftlicher Bedeutung. Welche das sind können Sie in einer Internet-Anwendung überprüfen: